Ordnung wirkt nach innen
Als Mitglied des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) haben wir uns darüber hinaus dazu verpflichtet, die Vorgaben und Anforderungen folgender Gesetze zu beachten und umzusetzen:
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
- Wertpapierhandelsgesetz
- Geldwäschegesetz
- Europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID)
Sie haben volle Freiheit
Um Depotumschichtungen für Sie tätigen zu können, erhalten wir als Ihr Vermögensverwalter eine eingeschränkte Dispositionsvollmacht. Über Ihr Vermögen verfügen Sie weiterhin uneingeschränkt. Alle Dispositionsentscheidungen treffen wir nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anlagerichtlinien, die wir mit Ihnen vertraglich vereinbart haben. Sollten Sie unsere Dienstleistung nicht mehr benötigen, können Sie alle mit uns getroffenen Vereinbarungen ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Weil doppelt besser hält
Damit Prozesse Sicherheit bieten, müssen sie diszipliniert verfolgt werden. Bei der D|K|S werden alle Dispositionsentscheidungen nach dem Vieraugenprinzip kontrolliert.
Sie möchten mit Sicherheit noch genauer wissen, wie wir arbeiten. Darüber erzählen wir Ihnen gerne mehr in einem persönlichen Gespräch.