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Johann Dewina
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Mitteilung gemäß § 134b AktG zur Mitwirkungspolitik in den Portfoliogesellschaften

Die DKS Vermögensverwalter GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) einschließlich Erklärung nach Art. 5 OffenlegungsVO

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze 2022/2023

(gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierten Verordnung (EU) 2017/576)

Eine Neuerung der MiFID II ist die Pflicht des Instituts, auf der Webseite einmal jährlich für jede Gattung der Finanzinstrumente die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, welche bezüglich des Handelsvolumens vorrangig von der Gesellschaft zur Umsetzung der Vermögensverwaltungsstrategien eingesetzt werden. Basis sind diejenigen auf denen Mandantenaufträge im jeweiligen Vorjahr ausgeführt wurden; Informationen über die erreichte Ausführungsqualität sind dabei zusammenzufassen (§ 82 Abs. 9 WpHG). Da das Institut andere Wertpapierfirmen auswählt, um die Mandantengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) anzugeben und in Bezug auf diese Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung sind der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zu entnehmen. Laut ESMA sollten die Berichte mindestens für 2 Jahre auf der Webseite bereitgestellt werden.

Die fünf depotführenden
Lagerstellen
(Abwicklungsbanken), die
ausgehend vom
Handelsvolumen am
wichtigsten sind
Anteil des
Handelsvol.
des gesamten
Volumens in
dieser Kategorie
Anteil der
ausgeführten
Aufträge
aller Aufträge in
dieser
Kategorie
  
 ABVVGesamt 
DAB3201387170776,17%
V-Bank6546953423,83%
Gesamt38518562241 
     
Prozentual   
 ABVV  
DAB83,12%74,73%  
V-Bank16,88%25,27%  
Gesamt100%100%  
     
     
 DABDAB %V-BankV-Bank %
AB32018,75%6512,17%
VV138781,25%46987,83%
 1707100%534100%

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2022/2023 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

A) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die DKS Vermögensverwalter GmbH leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die DKS Vermögensverwalter GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den folgenden Kriterien.

Im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung kommt die DKS Vermögensverwalter GmbH ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.

Auswahl der ausführenden Einrichtungen Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt. Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
  • Qualität des elektronischen Datenaustauschs im Rahmen einer Schnittstelle sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen uns und der ausführenden Einrichtung im Interesse des Kunden gewährleisten.

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

B) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

C) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

Im Jahr 2022/2023 erfolgten keine Änderungen bei den ausführenden Banken bzw. Handelsplätzen.

D) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Privatkunden und Professionelle Kunden werden in der Individuellen Vermögensverwaltung gleich behandelt.

E) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Für Privatkunden liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.

F) Erläuterung der Nutzung von etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die DKS Vermögensverwalter GmbH setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  • Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  • Jährliche Kontrolle einer repräsentativen Auswahl von Weisungen je Bank hinsichtlich Ausführungskurs und Schnelligkeit
  • Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Bank
  • Jährliche Prüfung der Kosten auf Marktkonformität

G) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

Bonn, im November 2023

DKS Vermögensverwalter GmbH